Tel.: 0 56 09 / 80 81 88   +   Fax.: 0 56 09 / 80 95 88  -  24 Stunden an 365 Tagen für Sie da!
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Was ist im Sterbefall zu tun? (Checkliste)

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Erfahren Sie im folgenden Artikel, welche Dinge direkt nach einem Todesfall, bis zur Trauerfeier und danach zu tun sind und welche Dokumente Wann benötigt werden.
Sie können die Checkliste hier auf der Internetseite abhaken oder herunterladen und sich ausgedruckt bereitlegen.

 

 

 

 

 

Inhalt:

 

Zur besseren Übersicht, können Sie auch live, hier auf der Website, die entsprechenden Punkte, durch Klick auf das Kästchen, abhaken.


 

 

Was ist direkt nach Eintreten des Todes zu tun?


 Arzt verständigen

Befindet sich die/der Verstorbene in einer sozialen Einrichtung, so wird dies i.d.R. bereits vom Pflegepersonal erledigt. Zu Hause jedoch, müssen Sie einen Not- oder Hausarzt verständigen (sofern durch die vorliegende Situation nicht bereits ein Arzt vor Ort ist).
Der Arzt hat dann die Aufgaben:
1.) den Tod festzustellen
2.) einen Totenschein für den Bestatter auszustellen


 Verfügungen und Willenserklärungen des Verstorbenen zusammensuchen

Während Sie auf das Eintreffen des Arztes warten, sollten Sie ggf. Dokumente, wie Organspendeausweis oder andere vom Verstorbenen festgehaltene Willenserklärungen, die Bestattung betreffend, bereitlegen. Dies ist eine sachlich nüchterne, aber notwendige Aufgabe, um den Wünschen der verstorbenen Person entsprechen zu können (ist z.B. eine Feuer- oder Erdbestattung oder gar eine Körperspende gewünscht, etc.). Legen Sie, falls zutreffend, bitte auch den Bestattungsvorsorgevertrag bereit.
- Bestenfalls haben Sie, zusammen mit dem Verstorbenen, bereits zu dessen Lebzeiten, diese Fragen geklärt und die Dokumente an einem leicht zugänglichen Ort deponiert. -


 Verständigung des Bestattungsinstituts

Auch wenn Sie noch nicht alle Dokumente zusammen haben oder der Arzt noch nicht eingetroffen ist, können Sie schon jetzt das Bestattungshaus Keil benachrichtigen (0 56 09 / 80 81 88). Auf Wunsch helfen wir Ihnen die noch offenen Posten zu erledigen, warten gemeinsam mit Ihnen auf den Arzt - und spenden Ihnen ersten Trost. Hat die/der Verstorbene nichts über die gewünschte Bestattungsform festgelegt, so sollten Sie sich jetzt mit uns hierzu verständigen. Hierzu gehört u.a. auch die Auswahl der Totenbekleidung oder auch des Sarges, bzw. der Urne sowie Absprache welche anliegenden Aufgaben Sie selbst durchführen möchten. Nachdem der Totenschein ausgestellt ist und Sie noch offene Fragen mit uns geklärt haben, werden wir den Verstorbenen dann in die Leichenhalle überführen. Sollte der Tod nicht im Beisetzungsort eingetreten sein, so führen wir auch die Überführung zum gewünschten Ort der Beisetzung durch.

Ab hier führt das Bestattungshaus Keil die folgenden Aufgaben mit Ihnen, bzw. für Sie durch – so können Sie sich auf die Trauerarbeit konzentrieren


Unfalltod

Bei Tod durch Unfall, muss die Unfallversicherung binnen 48 Stunden benachrichtigt werden!


Angehörige informieren

Das Bestattungshaus Keil unterstützt Sie gerne bei der Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Meldung bei Standesamt

Für diverse weitere Stellen benötigen sie mehrere Sterbeurkunden, welche vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt werden.


Termin für den Tag der Beisetzung festlegen

Gemeinsam, mit dem Bestattungshaus Keil, vereinbaren Sie den Beisetzungstermin. Dabei muss auch die Nutzung einer Trauerhalle, und bei einer Feuerbestattung, der Einäscherungstermin berücksichtigt werden. Weiter sollte dieser Termin auch mit dem gewünschten Geistlichen, bzw. Trauerredner abgestimmt werden. Möchten Sie im Anschluss an die Beisetzung ein Trauerkaffee veranstalten, dann sollte auch hier eine Reservierung stattfinden. Gerne nennen Sie uns Ihre Terminwünsche und wir klären die Verfügbarkeiten mit der zuständigen Friedhofsverwaltung und dem Geistlichen für Sie ab.


Grabnutzungsrechte

Bestehen bereits Grabnutzungsrechte, so sollten diese verlängert werden. Das Bestattungshaus Keil unterstützt Sie gerne auch bei dieser Aufgabe.

 

Benötigte Dokumente


Personalausweis


Bei Verheirateten: Heiratsurkunde / Familienbuch


Bei Verwitweten: Heiratsurkunde / Familienbuch + Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners


Bei Geschiedenen: Familienbuch oder Geburtsurkunde + Scheidungsurteil


Bei Ledigen: Geburtsurkunde


Rentennummer


Krankenversichertenkarte


Totenschein / Leichenschauschein (hat für den Bestatter bei der verstorbenen Person zu verbleiben)

 

Falls vorhanden

Lebens-/ Sterbegeldversicherungen


Bestattungsvorsorgevertrag


Graburkunden

 

 


 

 

 

Zur erledigen bis zur Trauerfeier


Abschiednahme

Nehmen Sie sich Zeit, um sich in Ruhe von dem/der Verstorbenen zu verabschieden. Das Bestattungshaus Keil hat eigens hierfür einen Abschiedsraum.


Ablauf der Trauerfeier festlegen

Sollte dies nicht bereits vom Verstorbenen festgelegt worden sein, so gestalten Sie gemeinsam mit uns sowie dem Geistlichen oder Trauerredner, Ausrichtung und Ablauf der Trauerfeier.


Eigene Trauerkleidung bereitlegen

Vielleicht möchten Sie sich auch eigens hierfür neue Trauerkleidung besorgen.


Traueranzeige

Traueranzeigen, mit der Sie die Öffentlichkeit über das Ableben eines Angehörigen informieren, können Sie bequem durch das Bestattungshaus Keil beauftragen.


Trauerkarten / Trauerdruck

Neben einer öffentlichen Traueranzeige in einer Tageszeitung, möchten Sie vielleicht nahestehende Personen, mit einer besonderen Karte informieren, bzw. zur Beisetzung einladen. Auch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Tel.: 0 56 09 / 80 81 88).


Blumenschmuck

Blumen können nicht nur Trost spenden, sondern auch letzte Grüße überbringen. Wählen Sie passenden Blumenschmuck ganz bequem bei unserem Blumendienst aus - diese müssen Sie nicht einmal abholen, wir bringen die Blumen direkt mit zur Trauerfeier.


Steinmetz

Das Bestattungshaus Keil übernimmt ,stellvertretend für Sie, gerne auch die Kontaktaufnahme zum Steinmetz.

 

 


 

 

 

 

Welche Dinge müssen nach der Beisetzung geregelt werden?

 

 

Unmittelbar nach der Beisetzung


Eventuell beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, um Kontovollmachten zu erlangen


Zahlungsverkehr der verstorbenen Person prüfen


Versicherungen / Ämter in Kenntnis setzen, bei welchen Leistungsansprüche existieren, um diese Leistungen einzufordern


Verträge und Abonnements kündigen

 

Versicherungen


Zeitschriftenabos


Vereinsmitgliedschaften


Mietverträge


Sonstige


 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
      Trauerdanksagungen = Anzeigen in Tageszeitschriften
      Trauerdanksagungskarten = Postversand / Persönliche Übergabe an ausgewählte Personen

 

 

In den weiteren Wochen nach der Beisetzung


Begleichen der angefallenen Rechnungen


Steinmetz


Friedhofsgärtner


Bestatter


Friedhofsverwaltung


Krematorium

 


Grabstelle


Grab aufräumen


Mit Gärtnerei / weiteren Angehörigen Grabgestaltung besprechen


Gedenkfeiern planen (Sechswochenseelenamt/ Jahrgedächtnis)


Grabmal (In den folgenden 12-24 Monaten Steinmetzarbeiten, für Änderungen oder neue Grabmale, durchführen lassen.)

 


Wichtige Dokumente sammeln


Sterbeurkunde


Zum Grab


Urkunde über das Grabnutzungsrecht


Erklärung über Nachfolger der Grab-Nutzungsberechtigung


Unterlagen zur Grabgestaltung / Grabpflege

 

 


  

 

 

 

Download der Trauerfall-Checkliste

In der Trauerfall-Checkliste des Bestattungshauses Christoph Keil, finden Sie alle wichtigen Informationen und Handlungshinweise bei einem Todesfall.

Laden Sie die für den Ausdruck optimierte Trauerfall-Checkliste (PDF | 361 KB) hier herunter und haben Sie diese so immer und überall griffbereit.

 

 


 

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Weitere Kontaktmöglichkeiten

Bestattungshaus Christoph Keil

   Hauptstraße 15, 34292 Ahnatal


Tel.: 0 56 09 / 80 81 88


Fax.: 0 56 09 / 80 95 88


   info[at]bestattungshaus-keil.de

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