Tel.: 0 56 09 / 80 81 88   +   Fax.: 0 56 09 / 80 95 88  -  24 Stunden an 365 Tagen für Sie da!
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FAQ

 

Benötigte Dokumente des / zum Verstorbenen sind:

  • Personalausweis
  • Familienbuch / Geburtsurkunde / Heiratsurkunde (je nach zuletzt zutreffendem Ereignis)
    oder
  • Scheidungsurteil
  • Rentennummer
  • Krankenversichertenkarte
  • Totenschein / Leichenschauschein
  • Falls vorhanden
    • Lebens-/Sterbegeldversicherungen
    • Graburkunden
    • Bestattungsvorsorgevertrag

Hier finden Sie eine komplette Checkliste für den Trauerfall (auch zum Download und Ausdruck optimiert)

Nein, nach derzeitiger Rechtslage ist die Aufbewahrung von Urnen mit der Asche verstorbener Menschen, zu Hause, in Deutschland, nicht gestattet. In Österreich beispielsweise ist dies erlaubt.

Bei Todesfällen in sozialen Einrichtungen (Krankenhaus, Seniorenheim), übernimmt dies i.d.R. die Einrichtung; die Angehörigen müssen zuvor der Einrichtung mitteilen welcher Bestatter beauftragt werden soll.

In allen anderen Fällen sollten die nächsten Angehörigen den Bestatter direkt beauftragen.

Was weiter in einem Todesfall und danach zu tun ist, erfahren Sie auch in unserer Trauerfall-Checkliste!

Sie können uns vor oder nach dem (Not)Arzt verständigen.
Rufen Sie uns vorher an, warten wir selbstverständlich mit Ihnen gemeinsam auf das Eintreffen des Arztes und helfen Ihnen - wenn Sie dies wünschen -, benötigte Unterlagen herauszusuchen und andere wichtige Dinge zu erledigen.

 

Ganz wichtig ist, dass Sie das Bestattungshaus Keil rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres, anrufen können (0 56 09 / 80 81 88) - wir sind immer für Sie da!

 

Was weiter in einem Todesfall und danach zu tun ist, erfahren Sie auch in unserer Trauerfall-Checkliste!

Wenn Sie dies wünschen und Kirchenmitglied sind, kann auch in Bestattungswäldern ein Pfarrer die Beisetzung leiten.

Das Bestattungshaus Keil scheut keinen Weg - wir Sind für Sie rund um den Globus unterwegs!

Im Artikel "Welche Bestattungsformen gibt es?", können Sie sich einen Überblick über alle Bestattungsmöglichkeiten verschaffen. Das Bestattungshaus Keil und unsere Partner, ermöglichen Ihnen all diese Bestattungsformen. Bitte bedenken Sie dabei, dass nicht jede dieser Bestattungsformen in Deutschland selbst stattfinden kann. Weitere Informationen finde Sie in oben genanntem Artikel. 

Haben Sie beispielsweise einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen, dann haben Sie damit auch sichergestellt, welcher Bestatter zuständig ist.

Im Übrigen haben Sie, bzw. Ihre Angehörigen die freie Wahl, welchem Bestatter Sie sich anvertrauen möchten. Es macht natürlich Sinn einen nahegelegenen Bestatter auszuwählen, da Sie so nicht lange auf das Eintreffen warten müssen.

Bei Todesfällen, die nicht zu Hause stattfinden, kann es passieren dass zunächst ein fremder Bestatter tätig wird. Hat sich der Verstorbene für einen Bestattungsvorsorgevertrag bei uns entschieden oder möchten Sie als Angehöriger, die Bestattung durch das Bestattungshaus Keil durchführen lassen, so verständigen Sie uns (0 56 09 / 80 81 88) und wir werden die Überführung des Verstorbenen in unsere Obhut veranlassen - weltweit!

Das Bestattungshaus Keil unterstützt Sie und Ihre Angehörigen in allen Belangen. Dies beginnt bei einer umfassenden, individuellen Beratung zur Bestattungsvorsorge. Im Todesfall selbst, führen wir nicht nur die Überführung und gewünschte Art der Beisetzung durch, sondern helfen auch bei Amtsgängen und anderen Erledigungen. Darüber hinaus sind wir vor und nach der Beerdigung auch für Sie da, wenn Sie jemandem zum Reden brauchen, um Ihre Trauer zu verarbeiten.

Neben diesen Kernaufgaben eines Bestatters, können Sie bei uns auch Blumen für die Beerdigung bestellen - so haben Sie alles aus einer Hand. Wir bringen die gewünschten Blumen auch für Sie, direkt zur Trauerfeier.

Nein, das Bestattungshaus Keil macht da keine Unterschiede!

Durch fehlende oder unterschiedliche Religionszugehörigkeit, ändert sich für den Bestatter nichts. Der einzige Unterschied besteht im Ablauf der Trauerfeier, bzw. in der Wahl des Trauerredners, welcher bei fehlender Religionszugehörigkeit kein Geistlicher sein wird. 

Mit dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag wird (ähnlich der Sterbegeldversicherung), nur der finanzielle Bereich abgesichert; mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können darüber hinaus auch alle Formalitäten geregelt werden.

 

Haben Sie unbeantwortete Fragen? Teilen Sie uns diese doch einfach über unser Kontaktformular mit!


 

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Weitere Kontaktmöglichkeiten

Bestattungshaus Christoph Keil

   Hauptstraße 15, 34292 Ahnatal


Tel.: 0 56 09 / 80 81 88


Fax.: 0 56 09 / 80 95 88


   info[at]bestattungshaus-keil.de

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